Klasse A
Was darf ich fahren?
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern - Hubraum über 50 cm³ oder bbh über 45 km/h, Leistung über 15 kW.
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre wenn nur "Trikes" gefahren werden, 24 Jahre beim Direkterwerb.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: AM, A1, A2
Theorieunterricht:
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Bei Ersterteilung:
12* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung:
6* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Prüfungsfragen:
Bei Ersterteilung:
20 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.
Bei Erweiterung:
10 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte.
Praktische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung:
5* Überlandfahrten
4* Autobahn
3* Nachtfahrt
Bei Erweiterung:
3* Überlandfahrten
2* Autobahn
1* Nachtfahrt