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Klasse A

Was darf ich fahren?
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern - Hubraum über 50 cm³ oder bbh über 45 km/h, Leistung über 15 kW.


Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre wenn nur "Trikes" gefahren werden, 24 Jahre beim Direkterwerb.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: AM, A1, A2


Theorieunterricht:
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Bei Ersterteilung:
12* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff


Bei Erweiterung:

6* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff
 


Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Prüfungsfragen:


Bei Ersterteilung:
20 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.


Bei Erweiterung:
10 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte.


Praktische Mindestausbildung:


Bei Ersterteilung:
5* Überlandfahrten
4* Autobahn
3* Nachtfahrt

Bei Erweiterung:

3* Überlandfahrten
2* Autobahn
1* Nachtfahrt

 


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