Klasse A2
Was darf ich fahren?
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW oder einem Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: A1, AM
Theorieunterricht:
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Bei Ersterteilung:
12* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung:
6* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Prüfungsfragen:
Bei Ersterteilung:
20 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A2.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.
Bei Erweiterung:
10 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A2.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte.
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. 2 Jahre im Besitz des A1) erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Praktische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung:
5* Überlandfahrten
4* Autobahn
3* Nachtfahrt
Bei Erweiterung der Klasse A2:
3* Überlandfahrten
2* Autobahn
1* Nachtfahrt