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Klasse A2

Was darf ich fahren?
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW oder einem Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind.


Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: A1, AM


Theorieunterricht:
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Bei Ersterteilung:
12* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff


Bei Erweiterung:

6* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff


Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Prüfungsfragen:


Bei Ersterteilung:
20 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A2.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.


Bei Erweiterung:
10 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A2.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte.

Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. 2 Jahre im Besitz des A1) erforderlich - praktische Prüfung muss sein!


Praktische Mindestausbildung:


Bei Ersterteilung:
5* Überlandfahrten
4* Autobahn
3* Nachtfahrt


Bei Erweiterung der Klasse A2:
3* Überlandfahrten
2* Autobahn
1* Nachtfahrt

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