Klasse T
Was darf ich fahren?
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) ²
18 Jahre bei 60 km/h (bbH) ²
² durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: L, M und S
Zu fahren mit der alten Klasse: 2
Theorieunterricht:
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Bei Ersterteilung:
12* Grundstoff
6* Klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6* Grundstoff
6* Klassenspezifischer Stoff
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Prüfungsfragen:
Bei Ersterteilung:
20 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff T.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.
Bei Erweiterung:
10 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff B.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte.
Praktische Mindestausbildung:
Grundausbildung ohne besondere Ausbildungsfahrten
Nach Abschluss der praktischen Ausbildung kannst Du das Fahrzeug sicher führen und besitzt im Verkehr die erforderlichen technischen Kenntnisse.