Klasse AM
Was darf ich fahren?
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: keine
Zu fahren mit der alten Klasse: 4
Theorieunterricht:
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Bei Ersterteilung:
12* Grundstoff
2* Klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung:
6* Grundstoff
2* Klassenspezifischer Stoff
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Prüfungsfragen:
20 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff AM.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.
Praktische Mindestausbildung:
Grundausbildung mit Anleitung und Hinweisen vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben, Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.