Führerschein:
Klasse B-196

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen –  mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW oder bei denen das Verhältnis Leistung/Gewicht  max. 0,1 kW/kg beträgt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 cm³ (Verbrennungsmotor) oder bbH über 45 km/h und max. 15 kW Leistung.

Was darf ich fahren?

Klasse B

Vorraussetzung

  • Alter: Man muss mindestens 25 Jahre alt sein
  • Führerschein Klasse B: Man muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein.
  •  

Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:

Für die Schlüsselzahl B196 ist keine theoretische Prüfung erforderlich.

Theorieunterricht

4*90min Klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung:

10*45min praktische Ausbildung