Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern – Hubraum über 50 cm³ oder bbh über 45 km/h, Leistung über 15 kW.
Was darf ich fahren?
Klasse A
Vorraussetzung
Mindestalter: 24 Jahre beim Direkterwerb, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre wenn nur „Trikes“ gefahren werden. Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: AM, A1, A2
Theorieunterricht
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Bei Ersterteilung:
12* Grundstoff 4* Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung von Klasse B auf Klasse A:
6* Grundstoff 4* Klassenspezifischer Stoff
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Prüfungsfragen:
Bei Ersterteilung: 20 Fragen aus Grundstoff und 10 Fragen klassenspezifischer Stoff A. Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.
Bei Erweiterung:
10 Fragen aus Grundstoff und 10 Fragen klassenspezifischer Stoff A. Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte.