Führerschein:
Klasse A

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern – Hubraum über 50 cm³ oder bbh über 45 km/h, Leistung über 15 kW.

Was darf ich fahren?

Klasse A

Vorraussetzung

Mindestalter: 24 Jahre beim Direkterwerb, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre wenn nur „Trikes“ gefahren werden.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: AM, A1, A2

Theorieunterricht

(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Bei Ersterteilung:

12* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff

Erweiterung von Klasse B auf Klasse A:

6* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff

Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:

Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Prüfungsfragen:

Bei Ersterteilung:
20 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.

Bei Erweiterung:

10 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte.

Praktische Mindestausbildung:

Bei Ersterteilung:

5* Überlandfahrten
4* Autobahn
3* Nachtfahrt

Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A:

3* Überlandfahrten
2* Autobahn
1* Nachtfahrt

Bei Erweiterung von Klasse A2 auf A:

Lediglich praktische Prüfungen benötigt