Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbel -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Was darf ich fahren?
Mofa
Vorraussetzung
Mindestalter: 15 Jahre Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Theorieunterricht
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
6* Grundstoff
2* klassenspezifischen Stoff der Klassen A
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Prüfungsfragen:
20 Fragen aus Grundstoff und klassenspezifischer Stoff Mofa Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 7 Punkte.
Praktische Mindestausbildung:
Bei Einzelausbildung mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten.