Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW oder bei denen das Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg beträgt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 cm³ (Verbrennungsmotor) oder bbH über 45 km/h und max. 15 kW Leistung.
Was darf ich fahren?
Klasse A
Vorraussetzung
Mindestalter: 16 Jahre Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: AM
Theorieunterricht
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Bei Ersterteilung:
12* Grundstoff 4* Klassenspezifischer Stoff
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Prüfungsfragen:
Bei Ersterteilung:
20 Fragen aus Grundstoff und 10 Fragen klassenspezifischer Stoff A1. Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.