Führerschein:
Klasse A1

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen –  mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW oder bei denen das Verhältnis Leistung/Gewicht  max. 0,1 kW/kg beträgt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 cm³ (Verbrennungsmotor) oder bbH über 45 km/h und max. 15 kW Leistung.

Was darf ich fahren?

Klasse A

Vorraussetzung

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: AM

Theorieunterricht

(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Bei Ersterteilung:

12* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff

Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:

Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Prüfungsfragen:

Bei Ersterteilung:

20 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A1.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.

Praktische Mindestausbildung:

5* Überlandfahrten
4* Autobahn
3* Nachtfahrt