Führerschein:
Klasse B-197

Mit B197 darfst du also:

  • PKWs bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht oder größere Anhänger, wenn das Gesamtgewicht (PKW + Anhänger) 3,5 Tonnen nicht überschreitet
  • Kleinkrafträder und Leichtkrafträder der Klasse AM, L (z. B. Moped bis 50 ccm und 45 km/h)

Was darf ich fahren?

Klasse B

Vorraussetzung

Mindestalter: 17/18 Jahre

Vorbesitz einer anderen Klasse

erforderlich: Nein

Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: AM, L

Zu fahren mit der alten Klasse: 3

Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:

Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Prüfungsfragen:

Bei Ersterteilung:

20 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff B.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.

Bei Erweiterung:

10 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff B.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte.

Zusätzliche Informationen:

  • Automatik- und Schaltfahrzeuge: Die praktische Fahrprüfung selbst wird auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, da der B197-Führerschein offiziell als Automatikführerschein zählt. Damit entfällt die Notwendigkeit, die Prüfung auf einem Schaltfahrzeug abzulegen.

  • Zusätzliche Schulung auf Schaltwagen: Vor der praktischen Prüfung ist eine Zusatzschulung von mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug erforderlich. Diese Schulung wird von der Fahrschule durchgeführt und ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Fahrschüler den Umgang mit Schaltgetrieben sicher beherrschen.

  • Kompetenznachweis durch den Fahrlehrer: Nach den 10 Schaltstunden muss der Fahrlehrer einen internen Nachweis erstellen, der bescheinigt, dass der Fahrschüler sicher mit einem Schaltgetriebe umgehen kann. Dieser Nachweis wird in der Fahrschule dokumentiert und ersetzt die eigentliche Prüfung auf einem Schaltwagen.

  • Eintragung der Schlüsselzahl 197: Nach der bestandenen Prüfung auf dem Automatikfahrzeug und der Schaltstunden-Schulung wird die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen. Damit dürfen sowohl Automatik- als auch Schaltwagen gefahren werden.

Theorieunterricht

Praktische Mindestausbildung:

Die Prüfung kann frühestens 1 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.