Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW oder einem Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind.
Was darf ich fahren?
Klasse A
Vorraussetzung
Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: A1, AM
Theorieunterricht
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Bei Ersterteilung:
12* Grundstoff 4* Klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung:
6* Grundstoff 4* Klassenspezifischer Stoff
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Prüfungsfragen:
Bei Ersterteilung: 20 Fragen aus Grundstoff und 10 Fragen klassenspezifischer Stoff A2. Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.
Bei Erweiterung:
10 Fragen aus Grundstoff und 10 Fragen klassenspezifischer Stoff A2. Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte.
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. 2 Jahre im Besitz des A1) erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Praktische Mindestausbildung:
Die Prüfung kann frühestens 1 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Bei Ersterteilung:
5* Überlandfahrten 4* Autobahn 3* Nachtfahrt
Bei Erweiterung der Klasse A2:
Lediglich praktische Prüfung auf die Klasse A nötig.