Führerschein:
Klasse A2

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW oder einem Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind.

Was darf ich fahren?

Klasse A

Vorraussetzung

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: A1, AM

Theorieunterricht

(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Bei Ersterteilung:

12* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung:

6* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff

Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:

Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Prüfungsfragen:

Bei Ersterteilung:
20 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A2.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.

Bei Erweiterung:

10 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A2.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte.

Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. 2 Jahre im Besitz des A1) erforderlich – praktische Prüfung muss sein!

Praktische Mindestausbildung:

Die Prüfung kann frühestens 1 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Bei Ersterteilung:

5* Überlandfahrten
4* Autobahn
3* Nachtfahrt

Bei Erweiterung der Klasse A2:

Lediglich praktische Prüfung auf die Klasse A nötig.