Führerschein:
Klasse BF-17

Mit BF17 darf man Fahrzeuge der Klasse B fahren, also:

  • PKWs bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht oder Anhänger über 750 kg, wenn das Zugfahrzeug + Anhänger zusammen nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen
  • Kleinkrafträder und Leichtkrafträder der Klasse AM, L (bis 50 ccm und 45 km/h)

Was darf ich fahren?

Klasse B

Vorraussetzung

  • Der Fahrer muss immer von einer eingetragenen Begleitperson begleitet werden. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B sein und darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
  • Die Begleitperson muss im gleichen Auto sitzen, darf jedoch nicht selbst fahren oder in das Fahren eingreifen, sondern dient der Unterstützung.
  • Mindestalter 17 Jahre

Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:

Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Prüfungsfragen:

Bei Ersterteilung:

20 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff B.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.


Bei Erweiterung:

10 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff B.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte.

Theorieunterricht

Praktische Mindestausbildung:

Die Prüfung kann frühestens 1 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.