Führerschein:
Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebene Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, und andere Flurförderzeuge, jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Was darf ich fahren?

Klasse L

Vorraussetzung

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: keine
Zu fahren mit der alten Klasse: 3

Theorieunterricht

(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Bei Ersterteilung:

12* Grundstoff
2* Klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6* Grundstoff
2* Klassenspezifischer Stoff

Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:

Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Prüfungsfragen:

Bei Ersterteilung:

20 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff L.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.